Grundlagen der Betriebsratsarbeit
Dieses viertägige Grundlagenseminar vermittelt neu gewählten oder bereits aktiven Betriebsratsmitgliedern das rechtliche Fundament für eine effektive und rechtssichere Betriebsratsarbeit. Im Fokus stehen die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen sowie die Rechte und Pflichten des Betriebsrats im betrieblichen Alltag.
Als praxisorientiertes Seminar vermittelt es fundiertes Wissen über die zentralen Aufgaben, Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Es richtet sich an Betriebsratsmitglieder, die ihre Mitwirkungsmöglichkeiten im Betrieb rechtssicher und wirkungsvoll wahrnehmen möchten.
Zum Start des Seminars wird ein allgemeiner Überblick über die Aufgaben des Betriebsrats gegeben.
Themenübersicht: Grundlagen unserer Rechtsordnung, Organisation der Betriebsratsarbeit, Rechtsstellung der Betriebsräte und Mitbestimmungsrechte:
Erster Tag: Grundlagen unserer Rechtsordnung & Organisation der Betriebsratsarbeit
Am ersten Seminartag stehen die Grundlagen der deutschen Rechtsordnung im Mittelpunkt. Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die wichtigsten Rechtsquellen und deren Bedeutung für die Betriebsratsarbeit. Zudem wird praxisnah vermittelt, wie Beschlüsse rechtssicher gefasst werden und welche Regeln für die Geschäftsführung des Betriebsrats gelten.
Zweiter Tag: Rechtsstellung des Betriebsrats & Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Gewerkschaft
Zunächst werden die Grundsätze der Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und die Stellung der Gewerkschaften im BetrVG vermittelt. Der Schwerpunkt des zweiten Tages behandelt das für Betriebsräte besonders wichtige Thema der rechtlichen Stellung des Betriebsrats im Unternehmen (Freistellungsanspruch, Schulung, Kündigungsschutz etc.). Die Teilnehmenden lernen die gesetzlichen Schutzrechte sowie ihre Aufgaben und Mitbestimmungsrechte kennen.
Dritter und vierter Tag: Mitbestimmung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
An den letzten beiden Tagen liegt der Fokus auf den konkreten Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats, insbesondere gem. § 87 BetrVG, den sozialen Angelegenheiten (z.B.: Arbeitszeit, technische Überwachung) , ferner den personellen Einzelmaßnahmen, insbesondere den Beteiligungsrechten nach §§ 99 (Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen) und §102 BetrVG (Anhörung bei Kündigungen). Zudem erhalten die Teilnehmenden einen systematischen Überblick über die Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten, wie z. B. bei Betriebsänderungen (§§ 111 ff. BetrVG), inklusive der Rolle des Wirtschaftsausschusses (§§ 106 BetrVG). Zur Abrundung werden die Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte erläutert und die Instrumentarien Einigungsstelle, arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren und Betriebsvereinbarung erklärt.
Zielgruppe:
Betriebsratsmitglieder (neu gewählt oder mit ersten Erfahrungen), Ersatzmitglieder sowie weitere Interessierte an der betrieblichen Mitbestimmung.
17.und 18.06. sowie 24.und 25.06.2026
jeweils von 09:00 - 16:00 Uhr
Herr Kubicki ist Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen.
| Kursnummer | 262-52300 |
| Beginn | Mo., 24.08.2026, um 09:00 Uhr |
| Ende | Di., 01.09.2026, 17:00 Uhr |
| Dauer | 4 Termine |
| Kursort |
VHS, K1.04
Kalandstraße 29, 21335 Lüneburg (Barrierefrei zugänglich) |
| Kursleitung |
Ulrich Kubicki
|
| Entgelt | 1200,00 € |
Kurstermine 4
| – | Datum | Ort |
|---|---|---|
| 1 | Montag • 24.08.2026 • 09:00 - 17:00 Uhr | VHS, K1.04 |
| 2 | Dienstag • 25.08.2026 • 09:00 - 17:00 Uhr | VHS, K1.04 |
| 3 | Montag • 31.08.2026 • 09:00 - 17:00 Uhr | VHS, K1.04 |
| 4 | Dienstag • 01.09.2026 • 09:00 - 17:00 Uhr | VHS, K1.04 |